Art. 19 der Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verlangt auf einem Fernabsatzangebot Name und beide Anschriften des Herstellers sowie die Warnhinweise — klar und gut sichtbar, nicht in einem Akkordeon versteckt, das niemand öffnet.
Der Hersteller hier ist erfunden und heißt auch so. Eine Adresse, die echt aussieht, ist eine Adresse, an die jemand schickt.




